Der OGH stellt klar, dass im Anfechtungsverfahren nach § 106 ArbVG nicht losgelöst von der Entlassung von der Fiktion einer bloßen DG-Kündigung auszugehen sei. Die stigmatisierende Wirkung einer (zumal ungerechtfertigten) Entlassung sei bei der Prognose der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen zu berücksichtigen.
8 Ob A 27/25s

