Im Zuge einer Betriebsrestrukturierung wurde ein Sozialplan vereinbart, der für Beendigungen bis zu einem festgelegten Stichtag galt. In der Präambel war von einem geplanten Abbau "rund 620 Mitarbeiter" die Rede. Die Kl wurden Anfang 2024 betriebsbedingt gekündigt und erhielten keine Leistungen, da das vorgesehene Abbauvolumen von 620 Mitarbeiter:innen bereits erfüllt war. Die Vorinstanzen bejahten einen Anspruch der Kl, da die im Sozialplan genannte Zahl nur als Richtwert zu verstehen sei. Maßgeblich sei der ausdrücklich geregelte zeitliche Geltungsbereich.

