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Posttraumatische Belastungsstörung nach Konflikt mit Vorgesetzten fällt nicht unter Unfallbegriff

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2025/37ZAS-Judikatur 2025, 163 Heft 3 v. 20.5.2025

Der Kl war als Justizwachebeamter mit der Bekämpfung eines Brands befasst. Er erlitt dabei keine gesundheitliche Beeinträchtigung und verrichtete danach wieder regelmäßig Dienst. Nach dem Brand kam es zu Konflikten zwischen ihm und seiner Vorgesetzten über diesen Vorfall; er fühlte sich für den Brand mitverantwortlich gemacht. Mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall ging der Kl in einen Langzeitkrankenstand. Er beantragte ua die Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall. Er habe in der Brandnacht und durch die dienstliche Aufarbeitung der Ereignisse im Nachhinein eine anhaltende Gesundheitsbeeinträchtigung davongetragen. Fraglich war, ob es sich um einen Unfall handelte.

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