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Verweisung eines Behindertenbetreuers auf Personalentwickler

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2024/95ZAS-Judikatur 2024, 314 Heft 6 v. 20.11.2024

Der Kl absolvierte ein Pädagogik-Teilstudium und war als Behindertenbetreuer in einem Wohnheim für Personen mit psychischen Erkrankungen tätig. Er kann diese Tätigkeit nicht mehr ausüben, wohl aber im Back-Office in der Personalentwicklung eines Unternehmens arbeiten. Fraglich war, ob es sich dabei um eine zulässige Verweisungstätigkeit handle.

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