Das Einkommen der rumänischen Kl besteht ausschließlich aus in- und ausländischen Pensions- und Unterstützungsleistungen. Es liegt unter den erforderlichen Existenzmitteln und unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Sie verfügt jedoch aus einer Erbschaft über eine Liegenschaft mit Wohnhaus, ein Sparbuch über Euro 22.000,- und Bargeld von über Euro 12.000,-. Fraglich war, ob dieses Vermögen bei der Prüfung, ob sie über ausreichende Existenzmittel zur Begründung eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach der UnionsbürgerRL verfügt, zu berücksichtigen ist.