Im Zuge einer Organisationsreform wurde dem BR der Inhalt der Neuordnung dargelegt, das Konzept übergeben, mit ihm erörtert und entstandene Fragen diskutiert. Der BR nahm einen weiteren Beratungstermin nicht wahr und übermittelte stattdessen ein Schreiben. Die darin enthaltene Fragenliste wurde zwar nicht beantwortet, doch wurde in einer anschließenden Präsidiumssitzung auf die Vorschläge des BR eingegangen. Das endgültige Konzept wurde dann allen Mitarbeitern präsentiert. Der klagende BR hielt die Information und Beratung für unzureichend.