Um sich als attraktiver AG am Arbeitsmarkt zu positionieren und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern, sind heutzutage sog "freiwillige Sozialleistungen" (FN ) als Instrument der Mitarbeiterbindung und -gewinnung nicht mehr wegzudenken. Die AG versuchen damit, dem Arbeitskräftemangel zu begegnen, sich einen Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt zu verschaffen, die Motivation der Mitarbeiter zu heben und die Fluktuation zu verringern. Nicht zu vernachlässigen ist dabei der Kosteneinsparungseffekt erhöhter Mitarbeiterbindung durch die Vermeidung personal- und zeitintensiver Recruiting-Prozesse und auch von Personalengpässen wegen zu langer Vakanzen.Dabei stehen sog entgeltferne Leistungen wie vergünstigte Benützungsmöglichkeiten, Gemeinschaftsveranstaltungen, Deputate und sonstige Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der AN im Fokus.Dieser Beitrag untersucht die Gestaltungsmöglichkeiten, insb aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht auf Seiten des AG und die Auswirkungen auf mögliche individuelle Ansprüche der AN. Es zeigt sich, dass die Rsp unter gewissen Voraussetzungen AN-Ansprüche verneint.