GlBG: § 6 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 11
ABGB: § 1431
Für die sexuelle Belästigung durch einen Repräsentanten (hier: "Seniorchef") haftet eine juristische Person als Arbeitgeberin der betroffenen Arbeitnehmerin solidarisch mit dem Belästiger auf Schadenersatz nach § 6 Abs 1 Z 1 iVm § 12 Abs 11 GlBG.