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Notariatsaktspflicht bei Übertragung der Treugeberstellung für treuhändig gehaltene GmbH-Geschäftsanteile

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/260Zak 2024, 153 Heft 8 v. 20.5.2024

GmbHG: § 76 Abs 2

ABGB: § 883, § 1002, § 1432

Das Formerfordernis des § 76 Abs 2 GmbHG für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden (Notariatsaktsform) gilt auch für die Übertragung der Treugeberstellung bei von einem Treuhänder gehaltenen Geschäftsanteilen. Eine Heilung des Formmangels durch Erfüllung ist bei Fehlen jeglichen Notariatsakts nicht möglich.

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