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Berichtigung eines Vollzugsfehlers im Grundbuch gegen den Willen eines Rechteerwerbers?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/256Zak 2024, 152 Heft 8 v. 20.5.2024

GBG: § 104 Abs 3

ABGB: § 1500

Wenn die Grundbucheintragung vom Bewilligungsbeschluss abweicht oder eine bewilligte Eintragung irrtümlich unterblieben ist, kommt eine Berichtigung als Vollzugsfehler nach § 104 Abs 3 GBG in Betracht.

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