ABGB: § 1096 Abs 1
Nach der Rsp knüpft das Zinsminderungsrecht nach § 1096 Abs 1 ABGB unabhängig von subjektiven Umständen an eine objektive Gebrauchsbeeinträchtigung an und kann daher auch dann bestehen, wenn der Bestandnehmer mangels Kenntnis des Mangels subjektiv nicht beeinträchtigt war (zB 8 Ob 85/17h = Zak 2017/608, 355).