ABGB: § 922 Abs 1, § 924, § 929
Im Allgemeinen gehören Fahrbereitschaft und Verkehrs- und Betriebssicherheit auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens zu den zugesicherten Eigenschaften.
Ausdrücklich oder schlüssig zugesicherte Eigenschaften sind nicht von einem vertraglichen Gewährleistungsausschluss erfasst.