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Gewährleistung für einen im Übergabezeitpunkt angelegten Mangel

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/223Zak 2024, 134 Heft 7 v. 29.4.2024

ABGB: § 922 Abs 1, § 924, § 929

Im Allgemeinen gehören Fahrbereitschaft und Verkehrs- und Betriebssicherheit auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens zu den zugesicherten Eigenschaften.

Ausdrücklich oder schlüssig zugesicherte Eigenschaften sind nicht von einem vertraglichen Gewährleistungsausschluss erfasst.

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