UbG: § 2
SchOG: § 25 Abs 4
Bei einer Heilstättenschule iSd § 25 Abs 4 SchOG, in der in örtlicher Nähe einer Krankenanstalt bzw Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie dort untergebrachte bzw behandelte Personen unterrichtet werden, handelt es sich um keine Krankenanstalt iSd § 2 UbG. Die Kontrollbefugnisse des Unterbringungsgerichts erstrecken sich daher nicht auf die Heilstättenschule.