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Keine Kontrollbefugnisse des Unterbringungsgerichts in einer Heilstättenschule

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/222Zak 2024, 134 Heft 7 v. 29.4.2024

UbG: § 2

SchOG: § 25 Abs 4

Bei einer Heilstättenschule iSd § 25 Abs 4 SchOG, in der in örtlicher Nähe einer Krankenanstalt bzw Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie dort untergebrachte bzw behandelte Personen unterrichtet werden, handelt es sich um keine Krankenanstalt iSd § 2 UbG. Die Kontrollbefugnisse des Unterbringungsgerichts erstrecken sich daher nicht auf die Heilstättenschule.

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