AußStrG: § 45
Auch im Außerstreitverfahren setzt die Zulässigkeit eines Rekurses grundsätzlich formelle Beschwer voraus. Durch die Begründung kann eine Partei nur in Ausnahmefällen beschwert sein.
OGH 18. 12. 2023, 9 Ob 69/23x
AußStrG: § 45
Auch im Außerstreitverfahren setzt die Zulässigkeit eines Rekurses grundsätzlich formelle Beschwer voraus. Durch die Begründung kann eine Partei nur in Ausnahmefällen beschwert sein.
OGH 18. 12. 2023, 9 Ob 69/23x