vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtsstand der Streitgenossenschaft für Klage gegen Verbraucher?

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/201Zak 2024, 118 Heft 6 v. 15.4.2024

JN: § 93 Abs 1

KSchG: § 14 Abs 1

Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach § 93 Abs 1 JN besteht nur gegenüber Beklagten, für die das angerufene Gericht durch Vereinbarung zuständig gemacht werden könnte. Nach stRsp steht jedes Prorogationsverbot der Anwendung dieses Gerichtsstandes entgegen, unabhängig davon, ob es die sachliche oder die örtliche Zuständigkeit betrifft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte