vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fortsetzungsantrag des Verlassenschaftskurators in ruhendem Verfahren als genehmigungspflichtige Vertretungshandlung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/150Zak 2024, 94 Heft 5 v. 25.3.2024

ABGB: § 167 Abs 3, § 258 Abs 4, § 281 Abs 3

AußStrG: § 173

Die Genehmigung von Vertretungshandlungen des Verlassenschaftskurators ist nicht nach der - auf die Verwaltung der Verlassenschaft durch die Erben zugeschnittenen - Regelung des § 810 ABGB, sondern nach § 167 Abs 3 ABGB zu prüfen (§ 281 Abs 3 iVm § 258 Abs 4 ABGB). Die Genehmigung setzt daher voraus, dass die Handlung für die Verlassenschaft vorteilhaft ist. Dass sie nicht offenbar nachteilig ist, genügt nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte