ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1
Die objektive Unsicherheit über die rechtliche Nutzungsmöglichkeit eines Kfz aufgrund des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist ein Schaden des Fahrzeugkäufers iSd § 1293 ABGB. Nur wenn das Fahrzeug dennoch konkret dem Willen des Käufers entsprach, scheidet ein Schadenersatzanspruch mangels Schadens aus.