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Abgasskandal - Beweislastverteilung bezüglich Abschalteinrichtung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/126Zak 2024, 78 Heft 4 v. 4.3.2024

ABGB: § 932 Abs 4, § 1295 Abs 1, § 1311

In einem Gewährleistungs- oder Schadenersatzprozess wegen des Abgasskandals muss der Kläger nur beweisen, dass das Kfz über eine Abschalteinrichtung (hier: Thermofenster) verfügt. Die Behauptungs- und Beweislast für die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung wegen Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes nach Art 5 Abs 2 Typgenehmigungs-VO 715/2007 trifft den Beklagten.

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