WEG: § 34, § 52 Abs 1 Z 6
In einem Prozess, in dem die Eigentümergemeinschaft Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gegen einen Wohnungseigentümer einklagt, kann der beklagte Wohnungseigentümer nicht mit Erfolg als Gegenforderung einwenden, dass ihm in anderen Jahresabrechnungen wegen der Anwendung eines falschen Verteilungsschlüssels zu hohe Betriebskosten verrechnet worden sind.