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Verkleidung und Anbohren der Gartenmauer als nicht genehmigungsbedürftige Änderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/122Zak 2024, 77 Heft 4 v. 4.3.2024

WEG: § 2 Abs 4, § 16 Abs 2

ABGB: § 857

Ob an einer Grenzmauer zwischen zwei Wohnungseigentumsobjekten zugeordneten Gärten, die nur auf einer Gartenfläche errichtet wurde, analog § 857 ABGB eine ausschließliche Benützungsbefugnis des betroffenen Wohnungseigentümers besteht, bleibt offen.

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