ABGB: § 879 Abs 3, § 1336 Abs 3
KSchG: § 6 Abs 3
Eine Mietvertragsklausel, die Erhaltungspflichten auf den Mieter überwälzt, unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
ABGB: § 879 Abs 3, § 1336 Abs 3
KSchG: § 6 Abs 3
Eine Mietvertragsklausel, die Erhaltungspflichten auf den Mieter überwälzt, unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.