ABGB: § 877, § 1486 Z 4, § 1494
GmbHG: § 82, § 83
Da das unentgeltliche Wohnrecht, das die GmbH Gesellschaftern an einer in ihrem Eigentum stehenden Wohnung eingeräumt hat, wegen Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr unwirksam ist (6 Ob 195/18x = Zak 2019/127, 76), fordert die Gesellschaft von den Gesellschaftern für die Nutzung der Wohnung in der Vergangenheit ein Benützungsentgelt. Dieses Begehren kann alternativ auf den Rückersatzanspruch nach § 83 Abs 1 GmbHG oder auf eine Leistungskondiktion analog § 877 ABGB ge-