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Abgasskandal - keine Unterbrechung der Gewährleistungsfrist durch Software-Update bei anderer Werkstätte

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/90Zak 2024, 55 Heft 3 v. 19.2.2024

ABGB (idF vor GRUG): § 874, § 875, § 933, § 1497

Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kfz ist ein Sachmangel. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt unabhängig von der Erkennbarkeit mit Übergabe.

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