ABGB (idF vor GRUG): § 874, § 875, § 933, § 1497
Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kfz ist ein Sachmangel. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt unabhängig von der Erkennbarkeit mit Übergabe.
ABGB (idF vor GRUG): § 874, § 875, § 933, § 1497
Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kfz ist ein Sachmangel. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt unabhängig von der Erkennbarkeit mit Übergabe.