ABGB: § 1478, § 1500
Auf den Schutz des Vertrauens in die Vollständigkeit des Grundbuchs durch § 1500 ABGB kann sich nach der hier fortgesetzten Rsp nur ein entgeltlicher Erwerber berufen. Ein Geschenknehmer muss eine außerbücherliche Belastung der geschenkten Liegenschaft gegen sich gelten lassen, auch wenn er gutgläubig war.