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Kothbauer, 3. MILG: "Mietpreisbremse" für Kategorie- und Richtwertmietzinse sowie WGG-Entgeltbestandteile, immolex 2024/2, 6.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/70Zak 2024, 40 Heft 2 v. 5.2.2024

Mit dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (3. MILG), das am 31. 12. 2023 in Kraft getreten ist, wurde eine Valorisierungsbegrenzung bzw -dämpfung für Kategoriemietzinse, Richtwertmietzinse sowie WGG-Entgeltbestandteile eingeführt (siehe Zak 2024/10, 12). Der Autor geht ausführlich auf die komplexen Regelungen, die sich nach Entgeltregime und Zeitraum unterscheiden, ein. Abschließend weist er darauf hin, dass das (anders als ursprünglich beabsichtigt) nicht als Verfassungsbestimmung umgesetzte 3. MILG einen deutlich intensiveren Eigentumseingriff bedeutet als die bisherigen Anpassungen der Valorisierungsregeln. Die langen Ausführungen in den Materialien zur Verfassungskonformität (AB 2398 BlgNR 27. GP 3 ff) könnten erst recht Zweifel daran erwecken.

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