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Gschöpf, Sicherungspflichten von Pistenhaltern, ZVR 2024/26, 63.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/71Zak 2024, 40 Heft 2 v. 5.2.2024

Der Autor behandelt Bereiche der Pistensicherung, in denen der Klimawandel zu geänderten Anforderungen geführt hat. Zur mittlerweile als unverzichtbar geltenden technischen Beschneiung vertritt er die Ansicht, dass diese grundsätzlich auch während des Pistenbetriebs erfolgen kann und es im Verantwortungsbereich des Pistenbenützers liegt, sein Fahrverhalten an eine daraus resultierende Sichtbehinderung anzupassen. Auch im Pistenbereich angelegte Schneedepots müssten nicht besonders gesichert werden, sofern sie rechtzeitig erkennbar sind. Bei Beschneiungsgeräten auf der Piste oder am Pistenrand sei eine Absicherung zwingend erforderlich. Die unterschiedlichen Eigenschaften von natürlichem Schnee und Kunstschnee (siehe 7 Ob 80/23z = Zak 2023/497, 278) würden ebenso wenig eine Sicherungspflicht auslösen wie Veränderungen der Schneekonsistenz, die durch Temperaturschwankungen entstehen. Wenn die Piste bloß aus einem Schneeband besteht, sollte auch der Pistenrand beschneit oder zumindest von atypischen Gefahren befreit sein.

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