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Dusic, Das Ende von Zusatzentgelten in AGB? VbR 2023/143, 212.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/68Zak 2024, 40 Heft 2 v. 5.2.2024

Vor dem Hintergrund der jüngeren EuGH-Judikatur (C-224/19 , Caixabank SA) gelangte der OGH ua in 4 Ob 59/22p = Zak 2022/700, 376 zu Fitnessstudio-AGB zur Ansicht, dass AGB-Klauseln, die pauschale Zusatzentgelte ohne eine konkrete Verbindung mit Zusatzleistungen und Kosten des Unternehmers vorsehen, der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegen und wegen gröblicher Benachteiligung unwirksam sind. Der Autor leitet aus der kürzlich ergangenen E 9 Ob 18/23x = Zak 2023/619, 354 zu Pauschalreise-AGB, in welcher der OGH diese Judikatur fortgesetzt hat, ihre Verallgemeinerungsfähigkeit auf alle Verbrauchergeschäfte ab. Außerdem zieht er aus der Entscheidungsbegründung den Schluss, dass eine Auslagerung von Entgeltbestandteilen in die AGB an der Inhaltskontrolle scheitert, auch wenn diese die Hauptleistung betreffen.

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