vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgasskandal - Abschalteinrichtung nicht mit Rechtsirrtum zu entschuldigen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/58Zak 2024, 36 Heft 2 v. 5.2.2024

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

Wenn die Fahrzeugherstellerin aufgrund eines nicht vorwerfbaren Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass die verbaute Abschalteinrichtung zulässig ist, scheidet ihre Haftung wegen Schutzgesetzverletzung mangels Verschuldens aus. Die Beweislast für das fehlende Verschulden liegt bei ihr.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte