ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1, § 1299, § 1311
Die Judikatur, die bei der Arzthaftung nach der ohne den Arztfehler unterbliebenen Geburt eines Kindes zwischen "wrongful birth" und "wrongful conception" differenzierte, wird aufgegeben.
Die Frage des Schadenersatzes ist nicht nach ethischen Erwägungen, sondern nach dem geltenden Schadenersatzrecht zu beurteilen. Danach bildet der gesamte finanzielle Aufwand (insb Unterhaltsaufwand), der den Eltern durch die ohne den Arztfehler unterbliebene Geburt des gesunden oder behinderten Kindes entsteht, einen Schaden iSd § 1293 ABGB.