Rom I-VO: Art 6 Abs 1
ABGB: § 879 Abs 1
Die Registrierung auf einer Online-Glücksspielplattform begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Spieler.
Rom I-VO: Art 6 Abs 1
ABGB: § 879 Abs 1
Die Registrierung auf einer Online-Glücksspielplattform begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Spieler.