ABGB: § 1311, § 1313a
ZPO: § 273 Abs 1
Eine Motorsteuerung, welche die Abgasrückführung nach einer Fahr- und Betriebszeit von 22 Minuten erheblich reduziert oder überhaupt stoppt, ist eine gem Art 5 Abs 2 EU-Typengenehmigungs-VO 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung.