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Quota-litis-Verbot für Prozessfinanzierer?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/593Zak 2024, 336 Heft 17 v. 21.10.2024

ABGB: § 879 Abs 2 Z 2

Ein Prozessfinanzierer kann dem Quota-litis-Verbot nach § 879 Abs 2 Z 2 ABGB unterliegen, wenn er dem Kunden Rechtsberatung erteilt oder versucht, Einfluss auf die Verfahrensführung durch den Rechtsanwalt zu nehmen.

OGH 10. 9. 2024, 4 Ob 144/24s

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