ABGB: § 862
ZPO: § 228
Mit dem Zugang des Anbots beim Adressaten entsteht ein Rechtsverhältnis, das die Bindung des Offerenten an das Anbot und das durch Annahme ausübbare Gestaltungsrecht des Offerenten umfasst. Dieses Rechtsverhältnis kann während laufender Annahmefrist Gegenstand einer Feststellungsklage sein.