ABGB: § 481, § 526, § 825, § 1452
Bei Eigentümeridentität zwischen der herrschenden und der dienenden Liegenschaft ist die Begründung einer Grunddienstbarkeit ausgeschlossen. Ein Miteigentümer der dienenden Liegenschaft kann hingegen mangels Eigentümeridentität eine Grunddienstbarkeit für eine in seinem Alleineigentum stehende Liegenschaft erwerben.