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Unmöglichkeit der Realteilung bei Notwendigkeit von wesentlichen baulichen Veränderungen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/586Zak 2024, 333 Heft 17 v. 21.10.2024

ABGB: § 830, § 843

Ob die Realteilung einer Miteigentumsliegenschaft möglich ist, ist auf Basis ihrer objektiven gegenwärtigen Beschaffenheit zu beurteilen. Wenn eine bebaute Liegenschaft erst nach Abbruch aller Gebäude in gleichartige Teile geteilt werden könnte, ist die Realteilung unmöglich.

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