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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rechtsmittelausschluss bei Verfahrenshilfebeschlüssen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/537Zak 2024, 298 Heft 15 v. 16.9.2024

ZPO: § 68 Abs 1, § 528 Abs 2 Z 4

Gem § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist der Revisionsrekurs über die Verfahrenshilfe jedenfalls unzulässig. Dieser Rechtsmittelausschluss gilt auch für einen Beschluss, mit dem die Verfahrenshilfe nach § 68 Abs 1 ZPO für erloschen erklärt wurde.

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