ABGB: § 1295 Abs 1
ZPO: § 273
Nach stRsp hat der Schädiger dem Geschädigten auch den Mehraufwand an Arbeit und Kosten zu ersetzen, die die-
ABGB: § 1295 Abs 1
ZPO: § 273
Nach stRsp hat der Schädiger dem Geschädigten auch den Mehraufwand an Arbeit und Kosten zu ersetzen, die die-