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Ersatzanspruch des Geschädigten für den zur Schadensbehebung erforderlichen Mehraufwand

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/530Zak 2024, 295 Heft 15 v. 16.9.2024

ABGB: § 1295 Abs 1

ZPO: § 273

Nach stRsp hat der Schädiger dem Geschädigten auch den Mehraufwand an Arbeit und Kosten zu ersetzen, die die-

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