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Schenkung ohne Schmälerung des Stammvermögens

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/524Zak 2024, 294 Heft 15 v. 16.9.2024

ABGB: § 784 Fall 1

Von der Hinzu- und Anrechnung bei der Pflichtteilsbemessung ausgenommen sind ua Schenkungen, die der Verstorbene ohne Schmälerung des Stammvermögens aus Einkünften gemacht hat (§ 784 Fall 1 ABGB). Bei der Auslegung dieser Regelung kann mangels inhaltlicher Änderungen auf die Rsp und Lit zur Vorgängerbestimmung (§ 785 Abs 3 ABGB idF vor ErbRÄG 2015) zurückgegriffen werden.

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