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Kosten des erfolgreichen Beschlussanfechtungsverfahrens als Verwaltungskosten

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/510Zak 2024, 283 Heft 15 v. 16.9.2024

Bei den Kosten des erfolgreichen Beschlussanfechtungsverfahrens handelt es sich nach Auffassung des dt BGH (V ZR 139/23) um Verwaltungskosten, die auch die obsiegenden Wohnungseigentümer nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel mitzutragen haben.

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