ABGB: § 1294, § 1325
Ein naher Angehöriger des Getöteten kann vom Schädiger nach stRsp nur dann Schmerzengeld für nicht krankheitswertige Trauer verlangen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Wenn der Lenker eines Kfz (hier: Traktor) den Vorrang an einer Güterwegkreuzung gänzlich missachtet und in die Kreuzung einfährt, ohne sich in irgendeiner Weise zu vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist, handelt er grob fahrlässig.