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Nötigung des Vorrangberechtigten zum Abbremsen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/496Zak 2024, 276 Heft 14 v. 2.9.2024

ABGB: § 1311

StVO: § 19 Abs 7

Gem § 19 Abs 7 StVO darf der Wartepflichtige den Vorrangberechtigten nicht durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken nötigen. Ein Fahrverhalten, das den Vorrangberechtigten zu einer geringfügigen Verminderung der Geschwindigkeit veranlasst, ist keine Nötigung iSd § 19 Abs 7 StVO. Eine Nötigung liegt aber vor, wenn der Vorrangberechtigte zu einer mittleren Betriebsbremsung gezwungen wird.

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