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Touristische Kurzzeitvermietung bei unspezifizierter Geschäftsraumwidmung zulässig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/495Zak 2024, 276 Heft 14 v. 2.9.2024

WEG: § 16

Die Ansicht, dass eine unspezifizierte Geschäftsraumwidmung, welche die Nutzung der Wohnungseigentumsobjekte nach der Parteienabsicht offen halten sollte, auch die Verwendung zur touristischen Kurzzeitvermietung deckt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision). Dies gilt auch dann, wenn diese Verwendung im Zeitpunkt der Widmung noch nicht üblich oder vorhersehbar war.

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