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Tod eines Eigentümerpartners - Pflichtteilsbemessung bei reduziertem Übernahmspreis

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/494Zak 2024, 275 Heft 14 v. 2.9.2024

WEG: § 14

ABGB: § 780 Abs 1

Wenn der überlebende Eigentümerpartner den halben Mindestanteil des Verstorbenen aufgrund der in § 14 WEG geregelten Sonderrechtsnachfolge erwirbt, fällt ein Übernahmspreis, der von ihm nach dieser Bestimmung zu leisten ist, in die Verlassenschaft. Als Übernahmspreis ist gem § 14 Abs 2 WEG grundsätzlich die Hälfte des Verkehrswerts des ganzen Mindestanteils zu leisten.

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