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Begründung von Wohnungseigentum durch die beiden Miteigentümer in Form von Eigentümerpartnerschaften

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/493Zak 2024, 275 Heft 14 v. 2.9.2024

WEG: § 2, § 13

Ein Alleineigentümer kann kein Wohnungseigentum, sondern nur vorläufiges Wohnungseigentum (§§ 45 ff WEG) begründen.

Die beiden einzigen Miteigentümer der Liegenschaft können Wohnungseigentum auch in der Weise begründen, dass sie jeweils Eigentümerpartner sämtlicher Wohnungseigentumsobjekte werden.

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