ABGB: § 783, § 788
Ein Miteigentumsanteil, den der Erblasser zu Lebzeiten einem Pflichtteilsberechtigten geschenkt hat, ist bei der Hinzu- und
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ABGB: § 783, § 788
Ein Miteigentumsanteil, den der Erblasser zu Lebzeiten einem Pflichtteilsberechtigten geschenkt hat, ist bei der Hinzu- und
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