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Vermächtnis einer wohnrechtsbelasteten Liegenschaft mit Mitbenützungsrecht - Auslegung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/484Zak 2024, 272 Heft 14 v. 2.9.2024

ABGB: § 553, § 648, § 1278, § 1392

Gem § 648 ABGB kann ein Erbe auch Vermächtnisnehmer sein. Der Erbe hat die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen, aber das Vermächtnis zu beanspruchen.

Die Veräußerung einer Vermächtnisforderung unterliegt Zessionsrecht und nicht den Regeln für den Erbschaftskauf.

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