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Bestreitung der Dienstbarkeit im Einverleibungsprozess nach Unterliegen mit Beseitigungsklage

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/480Zak 2024, 271 Heft 14 v. 2.9.2024

ZPO: § 411

ABGB: § 481

Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung ist auf die Beurteilung der Hauptfrage beschränkt und umfasst keine Vorfragenbeurteilungen. Weder der bloße Sinnzusammenhang zwischen Entscheidungen noch das Bedürfnis nach Harmonisierung der Judikatur rechtfertigen nach stRsp eine Bindung an Vorfragenbeurteilungen.

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