vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wahrung des Vorzugspfandrechts der Eigentümergemeinschaft

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/439Zak 2024, 243 Heft 13 v. 12.8.2024

In der Rs 1 R 99/24d vertrat das OLG Innsbruck die Auffassung, dass zur Wahrung des Vorzugspfandrechts der Eigentümergemeinschaft nach § 27 WEG (hier: im Insolvenzverfahren) zwar an sich die rechtzeitige Einbringung der Klage und des Antrags auf Klagsanmerkung genügt (siehe 3 Ob 179/10k = Zak 2011/24, 18). Dies gelte aber nur dann, wenn Klage und Antrag die formellen Voraussetzungen erfüllen. Wenn die Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde und diese Entscheidung rechtskräftig geworden ist, ermögliche sie keine Berücksichtigung des Vorzugspfandrechts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte